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   OLG Hamm, 08.08.2005 - 2 Ss 63/05 OLG   

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https://dejure.org/2005,17388
OLG Hamm, 08.08.2005 - 2 Ss 63/05 OLG (https://dejure.org/2005,17388)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.08.2005 - 2 Ss 63/05 OLG (https://dejure.org/2005,17388)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. August 2005 - 2 Ss 63/05 OLG (https://dejure.org/2005,17388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Begriff der Gewerbsmäßigkeit; Grundlagen der Bestrafung und Doppelverwertungsverbot

  • Judicialis

    StGB § 243; ; StGB § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 243; StGB § 46
    Diebstahl; Gewerbsmäßigkeit, Wiederholungsabsicht; Doppelverwertungsverbot

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 289/04

    Diebstahl; besonders schwerer Fall; Gewerbsmäßigkeit; Einnahmequelle

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2005 - 2 Ss 63/05
    Die Wiederholungsabsicht muss sich hierbei auf dasjenige Delikt beziehen, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., vor § 52 Randziffer 37 m.w.N., zuletzt siehe auch Beschluss des erkennenden Senats vom 06. September 2004 in 2 Ss 289/04 und des hiesigen 3. Senats für Strafsachen vom 29. Juli 2004 in 3 Ss 280/04).
  • BGH, 13.12.1995 - 2 StR 575/95

    Betäubungsmittel - Gewerbsmäßiger Handel - Fortlaufende Einnahmequelle

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2005 - 2 Ss 63/05
    Denn die besondere Kennzeichnung einer gewerbsmäßigen Straftat besteht nicht darin, dass der Täter durch die Verwertung des Diebesguts eine Gewinnerzielung zur Finanzierung seiner Bedürfnisse anstrebt, sondern dass er die Absicht hat, sich die erstrebte nicht nur vorübergehende Einnahmequelle durch die wiederholte Begehung von Straftaten zu verschaffen (vgl. BGH NJW 1996, 1069, 1070; Senatsbeschluss a.a.O.; im Ergebnis ebenso OLG Köln NStZ 1991, 585).
  • OLG Hamm, 29.07.2004 - 3 Ss 280/04

    Diebstahl, besonders schwerer Fall, Gewerbsmäßigkeit; Veräußerungsabsicht;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2005 - 2 Ss 63/05
    Die Wiederholungsabsicht muss sich hierbei auf dasjenige Delikt beziehen, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., vor § 52 Randziffer 37 m.w.N., zuletzt siehe auch Beschluss des erkennenden Senats vom 06. September 2004 in 2 Ss 289/04 und des hiesigen 3. Senats für Strafsachen vom 29. Juli 2004 in 3 Ss 280/04).
  • OLG Hamm, 05.08.2003 - 1 Ss 456/03

    Strafzumessung; Feststellung der Strafzumessungstatsachen,

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2005 - 2 Ss 63/05
    Mängel der Tatsachenfeststellung begründen die Revision nach den selben Kriterien wie bei der Schuldfeststellung (vgl. Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 05. August 2003 in 1 Ss 456/03 m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.08.1991 - Ss 330/91
    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2005 - 2 Ss 63/05
    Denn die besondere Kennzeichnung einer gewerbsmäßigen Straftat besteht nicht darin, dass der Täter durch die Verwertung des Diebesguts eine Gewinnerzielung zur Finanzierung seiner Bedürfnisse anstrebt, sondern dass er die Absicht hat, sich die erstrebte nicht nur vorübergehende Einnahmequelle durch die wiederholte Begehung von Straftaten zu verschaffen (vgl. BGH NJW 1996, 1069, 1070; Senatsbeschluss a.a.O.; im Ergebnis ebenso OLG Köln NStZ 1991, 585).
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